Gesetz zur Regelung der Rechte von Einwanderinnen und Einwanderern (Einwanderungsgesetz) (G-SIG: 13020677)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B013, B069, B075 und B079 <br><br><b>Inhalt:</b> Regelung der Einwanderung in Abstimmung zwischen Bund und Ländern jeweils für zwei Kalenderjahre gem. Empfehlungen einer Einwanderungskommission, Vorrangregelung für Einwanderer aus humanitären Gründen, jährliche Aufnahmequote von 25 v.H., Garantie des uneingeschränkten Familiennachzugs, Einbeziehung der Spätaussiedler in das Gesetz, jährliche Aufnahme von bis zu 440.000 Personen (einschließlich der Spätaussiedler) bis zum Jahr 2002, danach Neufestlegung der Gesamtzahl, Schaffung der gesetzlichen Grundlage für das Amt der/des Einwanderungsbeauftragten. Für Integrationsmaßnahmen entstehen nicht bezifferbare Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einwanderer/Gesetz zur Regelung der Rechte von Einwanderinnen und Einwanderern * Ausländer/Gesetz zur Regelung der Rechte von Einwanderinnen und Einwanderern * Spätaussiedler/Einbeziehung der Spätaussiedler in das Einwanderungsgesetz