Gesetz zur Regelung der Privatisierung von bundeseigenen oberirdischen Gewässern
Beendigung des Verkaufs bundeseigener oberirdischer stehender Gewässer, insbes. Seen, Möglichkeit der Übertragung an die Bundesländer sowie Umweltstiftungen und –vereinigungen zu Zwecken des Naturschutzes<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten.