Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
Regelungen zur Förderung der Organspendebereitschaft durch Umwandlung der bisher geltenden erweiterten Zustimmungslösung in eine Entscheidungslösung, Beachtung des Grundsatzes der Freiwilligkeit der Organspende, Konkretisierung der allgemeinen Aufklärungspflichten, Verhältnis einer Organspendeerklärung zu einer möglichen Patientenverfügung sowie Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen im Fall der Nichtabgabe einer Erklärung zur postmortalen Organ- und Gewebespende zu Lebzeiten, Informationspflichten der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, Bereitstellung von Organspendeausweisen, Dokumentation von Organspendeerklärungen auf der elektronischen Gesundheitskarte;<br /> Änderung §§ 1 und 2 Transplantationsgesetz sowie Änderung §§ 291a und 307b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch