Gesetz zur Regelung der Aufklärungshilfe im Strafrecht (G-SIG: 15019045)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C057<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Strafmilderung im Bereich der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus bei Aufklärung und tätiger Reue durch den Straftäter, Streichung bereichsspezifischer Regelungen; Änderung und Ergänzung versch. §§ Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung, Aufhebung § 31 Betäubungsmittelgesetz, Änderung § 11 Strafvollzugsgesetz sowie von § 5 Bundeszentralregistergesetz. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kronzeuge/Gesetz zur Regelung der Aufklärungshilfe im Strafrecht * Organisierte Kriminalität/Gesetz zur Regelung der Aufklärungshilfe im Strafrecht * Terrorismusbekämpfung/Gesetz zur Regelung der Aufklärungshilfe im Strafrecht * Strafgesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ StGB betr. Aufklärungshilfe * Strafprozessordnung/Änderung versch. §§ StPO betr. Aufklärungshilfe * Betäubungsmittelgesetz/Aufhebung § 31 BtMG betr. Aufklärungshilfe * Strafvollzugsgesetz/Änderung § 11 StVollzG betr. Aufklärungshilfe * Bundeszentralregistergesetz/Änderung § 5 BZRG betr. Aufklärungshilfe