Gesetz zur Regelung anonymer Geburten (G-SIG: 14019957)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B115 und B118 <br><br><b>Inhalt:</b> Wegfall der Anzeigepflicht der Mutter und der an der Geburt Beteiligten, wenn eine Frau ein Kind anonym zur Welt bringen will; Ausdehnung der Findelkinder-Regelung auf anonym geborene Kinder, die nach der Geburt bei einer Anstalt oder Einrichtung abgegeben wurden; Regelung der gesetzlichen Vormundschaft; Änderung § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz, versch. §§ Personenstandsgesetz, §§ 1773 und 1791c Bürgerliches Gesetzbuch sowie von § 48 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Für die Haushalte von Bund und Ländern entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kind/Gesetz zur Regelung anonymer Geburten * Staatsangehörigkeitsgesetz/Änderung § 4 StAG betr. anonyme Geburt * Personenstandsgesetz/Änderung versch. §§, Einfügung § 21c PStG betr. anonyme Geburt * Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung §§ 1773 und 1791c BGB betr. anonyme Geburt * Freiwillige Gerichtsbarkeit/Änderung § 48 FGG betr. anonyme Geburt