Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts (G-SIG: 13020212)
<b>Bezug:</b> Siehe auch M034, M038, M042 und MO63 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserte Arbeitsanreize für schwer vermittelbare Sozialhilfeempfänger, bei Verweigerung zumutbarer Arbeit Kürzung des Regelsatzes um mindestens 25 v.H., Festsetzung der Regelsätze durch den Bund ab 1999 bei jährlicher Fortschreibung, Regelung für die ab 30.6.1996 für eine 3-jährige Übergangszeit geltenden Sozialhilfesätze, Verbesserung der Arbeitsentgelte der Behinderten in Werkstätten, schnellere Entscheidung über Anträge durch die Sozialleistungsträger, Übernahme rückständiger Mieten durch die Sozialhilfe, Abbau einschränkender Sonderregelungen für die Sozialhilfe in den neuen Bundesländern; Änderung zahlreicher §§ Bundessozialhilfegesetz, der §§ 35a und 45 8. Buch Sozialgesetzbuch, der §§ 54, 55, 57 und 58 Schwerbehindertengesetz, der §§ 58, 61 und 147 Arbeitsförderungsgesetz, versch. §§ Heimgesetz, § 2 Arbeitsgerichtsgesetz, § 3 Regelsatzverordnung, der §§ 17 und 19 Eingliederungshilfe-Verordnung, versch. §§ Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz sowie redaktionelle Anpassung anderer Rechtsvorschriften, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang. Dem Bund entstehen keine Kosten. In den Ländern und Kommunen wird es zu Einsparungen kommen, die z.Zt. nicht bezifferbar sind. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung und Einfügung weiterer §§ des Bundessozialhilfegesetzes, Änderung Art. I § 27 und Art. II § 1 1. Buch Sozialgesetzbuch, § 108 10. Buch Sozialgesetzbuch: Erstattung in Geld, Verzinsung, Änderung § 40 Arbeitsförderungsgesetz, der §§ 10 und 83 Arbeitsgerichtsgesetz, § 65 Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie von § 1 der Verordnung zu §§ 88 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Erhöhung der Regelsätze in den Jahren 1996 bis 1998 parallel zur Rentenanpassung, Bestimmung der Höhe der Regelsätze ab 1999 durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Kriterien für die Festsetzung; Änderung zahlreicher Einzelbestimmungen. Beibehaltung der bisherigen Regelung des Lohnabstandsgebots, künftige Anpassung der Regelsätze an Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten (sog. Statistikmodell), bis zur Ausgestaltung des Bemessungssystems durch Rechtsverordnung 1999 Anhebung der Regelsätze zum 1.7.1996 um 1 v.H., 1997 und 1998 entsprechend der Rentenentwicklung (Übernahme der Vorschrift des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von § 22 des Bundessozialhilfegesetzes, Drs 13/4614, in geänderter Fassung), Förderung der Arbeitsaufnahme durch Zuschüsse an Arbeitgeber und Hilfeempfänger, Begrenzung des Anstiegs der Pflegesätze in Heimen für Behinderte, Pflegebedürftige und Jugendliche bis Ende 1998 in den alten Ländern auf jährlich 1 v.H., in den neuen Ländern auf 2 v. H., grundsätzlicher Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe mit Ausnahme der Zumutbarkeit geeigneter stationärer Hilfe und unverhältnismäßiger Mehrkosten bei ambulanter Hilfe; Einfügung von Art. 9a betr. Änderung der §§ 25 und 27h Bundesversorgungsgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Abbau der Sonderregelungen für die Sozialhilfe in den neuen Ländern * Bundessozialhilfegesetz/Änderung und Einfügung zahlreicher §§ BSHG betr. Reform der Sozialhilfe * Sozialgesetzbuch VIII/Änderung der §§ 35a und 45 SGB VIII betr. Reform der Sozialhilfe * Schwerbehindertengesetz/Änderung der §§ 54, 55, 57 und 58 SchwbG betr. Reform der Sozialhilfe * Arbeitsförderungsgesetz/ Änderung der §§ 40, 58, 61 und 147 AFG betr. Reform der Sozialhilfe * Heimgesetz/Änderung versch. §§ HeimG betr. Reform der Sozialhilfe * Arbeitsgerichtsgesetz/Änderung der §§ 2, 10 und 83 ArbGG betr. Reform der Sozialhilfe * Regelsatzverordnung/Änderung § 3 RegelsatzVO betr. Reform der Sozialhilfe * Eingliederungshilfe- Verordnung/Änderung der §§ 17 und 19 Eingliederungshilfe-Verordnung betr. Reform der Sozialhilfe * Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz/Änderung versch. §§ SchwbWV betr. Verbesserung der Arbeitsentgelte * Sozialgesetzbuch I/Änderung Art. I § 27 und Art. II § 1 SGB I betr. Reform der Sozialhilfe * Sozialgesetzbuch X/Änderung § 108 SGB X betr. Reform der Sozialhilfe * Bundesausbildungsförderungsgesetz/Änderung § 65 BAföG betr. Reform der Sozialhilfe * Bundesversorgungsgesetz/Änderung der §§ 25 und 27h BVG betr. Reform der Sozialhilfe