Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts (G-SIG: 15019322)
<strong>Bezug:</strong> Verhandlungen des 59. Deutschen Juristentages 1992 in Hannover, Reformvorschläge der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionensystems beim BMJ Siehe auch C011, C035 und C085 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Erweiterung ambulanter Sanktionsmöglichkeiten in den Bereichen der kleineren und der mittleren Kriminalität, u.a. Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeinnützigen Arbeit durch eine Freiheitsstrafen-Ersatzlösung, gemeinnützige Arbeit bei Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe, Arbeitsauflagen im Rahmen der Verwarnung mit Strafvorbehalt, Erweiterung des verkehrsstrafrechtlichen Fahrverbots sowie der Verwarnung (neu: Verurteilung) mit Strafvorbehalt, verbesserte Berücksichtigung von Opferinteressen bei der Vollstreckung, u.a. Vorrang von Wiedergutmachungsansprüchen vor der Vollstreckung von Geldstrafen, Verpflichtung der Gerichte zur Zuweisung von Teilbeträgen der Geldstrafe an Opferverbände, Ergänzung der Widerrufsregelungen zur Strafaussetzung um einen weiteren Widerrufsgrund; Änderung und Ergänzung versch. §§ Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung, Änderungen in weiteren zehn Rechtsvorschriften. Dem Bund entstehen keine Kosten. Den Ländern entstehen einerseits Mehrkosten, andererseits Einsparungen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gemeinnützige Arbeit/Gemeinnützige Arbeit als Ersatzlösung für Freiheitsstrafen und Geldstrafen * Fahrverbot/Erweiterung des verkehrsstrafrechtlichen Fahrverbots * Verwarnung mit Strafvorbehalt/ Erweiterung der Verwarnung (neu: Verurteilung) mit Strafvorbehalt * Verbrechensopfer/Berücksichtigung von Opferinteressen bei der Strafvollstreckung * Strafgesetzbuch/Änderung und Ergänzung versch. §§ StGB betr. Sanktionenrecht * Strafprozessordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Sanktionenrecht * Jugendgerichtsgesetz/Änderung §§ 26 und 76 JGG betr. Sanktionenrecht