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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-272123

Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG)

Stage enactedUpdated 16d ago

Vorgaben zur Stärkung der Rechtssicherheit qualifizierter Mietspiegel: Erstellung und Anerkennung der durch Landesrecht bestimmte Behörde, objektive Einhaltung wissenschaftlicher Grundsätze, Konkretisierung durch Rechtsverordnung, Beibehaltung des einfachen Mietspiegels, Beauftragung Dritter, Veröffentlichungspflicht, Befugnisse zur Datenverarbeitung, Erleichterung der Nutzung vorhandener Daten, darunter auch zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft für die Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels, Auskunftspflicht der Mietvertragsparteien über das Mietverhältnis und Merkmale der Wohnung, Bußgeldvorschriften, Verlängerung der Frist zur Anpassung und Neuerstellung von 2 auf 3 bzw. 4 auf 5 Jahre;<br /> Änderung §§ 558c und 558d Bürgerliches Gesetzbuch, Art. 238 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch und § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Sicherung der standardisierten Gestaltung qualifizierter Mietspiegel<br /> Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen vom 21. September 2018<br /> Mietspiegelverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Beibehaltung des Maßstabs der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze, Mietspiegel-Pflicht für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, Beibehaltung der Frist zur Anpassung und Neuerstellung von 2 bzw. 4 Jahren;<br /> Erneute Änderung §§ 558c und 558d Bürgerliches Gesetzbuch sowie zusätzliche Änderung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche