Gesetz zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Neuordnung des Gerichtsvollzieherwesens zur Effektivierung der Zwangsvollstreckung, Übertragung der Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene zur Ausübung auf eigene Rechnung unter staatlicher Aufsicht in Anlehnung an Notare, Wettbewerb durch Wahlfreiheit der Gläubiger; Aufgaben, Rechtsstellung, Pflichten und Sanktionen, Alterssicherung, Verfahren und Datenschutz, Gerichtsvollzieherkammern sowie Rechtsaufsicht und Disziplinarverfahren, Umgestaltung des Kostenrechtes<br /> <strong>Gerichtsvollziehergesetz</strong> als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ in 6 Gesetzen<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte stehen kurzfristigen Zusatzkosten durch den Systemwechsel langfristige erhebliche Kostenentlastungen entgegen.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Wiedervorlage des bereits in der 16. WP auf BR-Drs 150/07 (BT-Drs 16/5727) eingebrachten Gesetzesantrag in der vom Bundesrat am 11. Mai 2007 beschlossenen Fassung, die im Bundestag seinerzeit nicht beraten wurde (s. GESTA 16. WP-C103)<br /> Grundgesetzänderung (Art. 98a), s. C017