Gesetz zur Reform des Ehenamensrechts (G-SIG: 11020688)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C108 und C129 <br><br><b>Inhalt:</b> Wegfall des Zwangs zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens nach der Eheschließung, Wahlrecht der Verlobten zwischen einem gemeinsamen Ehenamen und Beibehaltung des Geburtsnamens, gemeinsame Erklärung der Eheleute über den Geburtsnamen eventueller Kinder bei der Eheschließung; Änderung verschiedener §§ Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung des § 13a und Einfügung eines § 13b Ehegesetz sowie Änderung des § 11 Personenstandsgesetz, Übergangsregelung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Änd. versch. §§ BGB betr. Reform des Ehenamensrechts * Ehegesetz/Änd. § 13a und Einfügung § 13b EheG betr. Reform des Ehenamensrechts * Personenstandsgesetz/Änd. § 11 Personenstandsgesetz betr. Reform des Ehenamensrechts * Namensrecht/ Gesetz zur Reform des Ehenamensrechts