Gesetz zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG-ReformG 1990) (G-SIG: 11020456)
<b>Bezug:</b> "Vorschläge zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes" des Beirats für Ausbildungsförderung beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft vom Oktober 1988 Siehe auch O06 <br><br><b>Inhalt:</b> Reform der Ausbildungsförderung zur Wiederherstellung der Chancengleichheit im Bildungsbereich: Aufnahme der Schülerförderung ab Klasse 11, Einführung eines Teilzuschusses von mindestens 50 v.H. in der Ausbildungsförderung der Studierenden, wirksamere Gestaltung der Elternfreibeträge zugunsten von Familien mit mittleren Einkommen, Aufnahme einer Studienabschlußförderung, Verbesserung der Förderung von behinderten Studierenden, Förderung eines Aufbau- oder Ergänzungsstudiums, Ausgleich der Auswirkungen der Änderungen im Gesundheitsreformgesetz und im Arbeitsförderungsgesetz, Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge, Berücksichtigung der vorgesehenen Regelanpassungen zur Bedarfsdeckung, Neufassungsermächtigung; Änderung zahlreicher §§ Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es entstehen jährlich Mehrausgaben für den Bund von ca. 667 Mio DM und für die Länder von ca. 299 Mio DM. Dem stehen geringfügige Einsparungen bei Ländern und Gemeinden gegenüber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schüler/Schüler-BAföG ab Klasse 11 * Studiendarlehen/Teilzuschuß von 50 v.H. zum Studiendarlehen * Familienlastenausgleich/BAföG- Förderung von Familien mit mittlerem Einkommen * Studienabschluß/ Studienabschlußförderung * Behinderter/Förderung von behinderten Studierenden * Studium/Förderung eines Aufbau- oder Ergänzungsstudiums * Gesundheits-Reformgesetz/Ausgleich der Auswirkungen für Studierende * Arbeitsförderungsgesetz/Ausgleich der Auswirkungen für Studierende