Gesetz zur Reform des Berufsausbildungsrechts (G-SIG: 15019458)
<b>Bezug:</b> Siehe auch K007 und K013 <br><br><b>Inhalt:</b> Flexibilisierung und Deregulierung der dualen Berufsausbildung: Angebot theoriegeminderter Ausbildungsgänge für benachteiligte Jugendliche, Freigabe der Höhe der Ausbildungsvergütungen, Möglichkeit verkürzter Ausbildungen (zwei oder zweieinhalb Jahre), Verbundausbildung von Betrieben, Ableistung von Ausbildungsbausteinen im Ausland, Einführung des Ausbildungspasses, Abschaffung des Übernahmegebots bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung; Änderung versch. §§ Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung, Aufhebung § 78a Betriebsverfassungsgesetz. Öffentliche Haushalte und Sozialkassen werden durch die zu erwartende Zunahme betrieblicher Ausbildungsplätze entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsbildungsgesetz/Änderung versch. §§ BBiG betr. Reform des Berufsausbildungsrechts * Handwerksordnung/Änderung versch. §§ HandwO betr. Reform des Berufsausbildungsrechts * Betriebsverfassungsgesetz/Aufhebung § 78a BetrVG betr. Übernahmegebot bei Jugend- und Auszubildendenvertretungen * Jugend- und Auszubildendenvertretung/Abschaffung des Übernahmegebots bei Jugend- und Auszubildendenvertretungen * Lernbehinderung/ Theoriegeminderte Ausbildungsgänge für benachteiligte Jugendliche * Ausbildungsvergütung/Freigabe der Höhe der Ausbildungsvergütungen * Ausbildungspass/Einführung des Ausbildungspasses