Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung
Erhöhung von Zugänglichkeit und Attraktivität ohne Verringerung des fachlichen Niveaus der Steuerberaterprüfung: Hochschulabschluss ohne vorgegebene wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung (Fakultätsvorbehalt) als Voraussetzung für die Zulassung sowie Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche; ausdrückliche Regelung als Staatsprüfung, Abnahme durch einen Prüfungsausschuss, Flexibilisierung bei Prüfverbünden; Ermöglichung weitergehender Maßnahmen, insbes. Gliederung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Steuerberatungsgesetz; Verordnungsermächtigung