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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-71711

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)

Stage enactedUpdated 16d ago

Reform und Zusammenführung der bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen und generalistisch ausgerichteten beruflichen Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss, Berücksichtigung der Vorgaben der novellierten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, Erleichterung des Wechsels zwischen den einzelnen Pflegebereichen, zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten, Neuordnung der Finanzierungsgrundlagen, Landesausbildungsfonds zur Sicherstellung einer wohnortnahen qualitätsgesicherten Ausbildung, Prüfung der Anpassung des Prozentsatzes der Direktzahlung der sozialen Pflegeversicherung, Berichterstattung alle drei Jahre, Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, Einpassung in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem, Fachkommission für die Erarbeitung von Rahmenlehr- und -ausbildungsplänen, kostenfreie Ausbildung für Auszubildende, Ausbildungsvergütung;<br /> Gesetz über den Pflegeberuf (<strong>Pflegeberufsgesetz</strong> - PflBG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Außerkrafttreten Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz am 31. Dezember 2017; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie) (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22 ; ABl. L 271, 16.10.2007, S. 18 ; ABl. L 354, 28.12.2013, S. 132)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhalt der speziellen Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege neben dem generalistischen Abschluss, Regelung zu entsprechenden Entscheidungsmöglichkeiten Auszubildender mit Zwischenprüfung und Anerkennungsmöglichkeiten nach zwei Dritteln der generalistischen Ausbildung, Bundestagsbeschluss zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Evaluierung der Vorschriften und der Ausbildungsfinanzierung nach sechs Jahren, Verschiebung des Beginns auf den 1. Januar 2020, Erhalt der Einstufung der Ausbildungsgänge als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, Regelungen zur erforderlichen Mitteilung und ggf. Schätzung der Ausbildungskosten, Anpassung der Meldefrist nach Einführung des Europäischen Berufsausweises u.a.;<br /> Änderung Pflegeberufsgesetz betr. Änderung des amtlichen Kurztitels in Pflegeberufegesetz und des Langtitels in Gesetz über die Pflegeberufe, Änderung von 2 weiteren Gesetzen