Gesetz zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
Regelung zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen: Beteiligung der Ausländerbehörde am Überprüfungsverfahren in allen Fällen mit einem Elternteil nichtdeutscher Herkunft, Tragen der Beweislast durch den Anerkennenden, z.B. mithilfe einer DNA-Analyse;<br /> Änderung §§ 27 und 85a Aufenthaltsgesetz sowie Änderung § 1597a Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/10792 (GESTA 20. WP C093)