Gesetz zur Reform der Juristenausbildung (G-SIG: 14019805)
<b>Bezug:</b> Beschlüsse der Justizministerkonferenz vom 23. November 2000 Siehe auch C079 und C171 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Einführung eines Europäischen Systems zur Anrechnung von Stundenleistungen (ECTS) <br><br><b>Inhalt:</b> Reform der Juristenausbildung unter Abkehr von der Ausrichtung auf den Richterberuf, Beibehaltung der Zweistufigkeit und des Einheitsjuristen, Gestaltung der Studienabschlussprüfung als wesentliches Steuerungselement, Übertragung der Wahlfachprüfung der 1. Prüfung auf die Universitäten, fremdsprachige Pflichtveranstaltungen, Berücksichtigung der universitären Prüfung zu 50 v. H. der Gesamtnote in allen Ländern, Ausrichtung des Vorbereitungsdienstes am Rechtsanwaltsberuf, dreimonatige Pflichtstationen, Erfahrungen in anderen Berufsfeldern vor einer Richtertätigkeit; Änderung versch. §§ Deutsches Richtergesetz sowie der §§ 59 und 73 Bundesrechtsanwaltsordnung, Übergangsvorschriften. Den Ländern entstehen lediglich Ausgaben in Abhängigkeit von den bereit gestellten Studienplätzen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Umbenennung der Wahlfächer in Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten, flexiblere Gestaltung der Anwaltsausbildung, Bewertung der universitären Prüfung mit 30 v.H. bei der Gesamtnote. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsches Richtergesetz/Änderung versch. §§ DRiG betr. Juristenausbildung * Bundesrechtsanwaltsordnung/Änderung §§ 59 und 73 BRAO betr. Juristenausbildung