Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG)
Abbau von EU-rechtlichen Risiken, Steuerspar- und -gestaltungsmöglichkeiten sowie administrativem Aufwand: Einführung eines neuen einfacheren, leichter administrierbaren und gestaltungssichereren "intransparenten" Besteuerungssystems für Publikums-Investmentfonds, Fortführung des bisherigen "semi-transparenten" Besteuerungsverfahrens nur noch bei Spezial-Investmentfonds für institutionelle Anleger, Integration von Investitionsgesellschaften; Verhinderung von Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) durch einen Mindesthaltezeitraum;<br /> Änderung von 6 Gesetzen, Vorratsbeschluss betr. konstitutive Neufassung <strong>Investmentsteuergesetz</strong> (InvStG) als Art. 1 der Vorlage, Außerkrafttreten Investmentsteuergesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Zahlreiche Detailänderungen, Klarstellungen und Präzisierungen;<br /> Änderung weiterer 3 Gesetze