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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-177093

Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) (G-SIG: 11020338)

Stage enactedUpdated 17d ago

<strong>Bezug:</strong> Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988 (1 BvL 22/84, 1 BvL 71/86, 1 BvL 8/87), Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. November 1987 (56 - RJ 98/96); siehe auch Stellungnahme des Sozialbeirats zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992 (BR Drs. 195/89); der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP G51; versorgungsrechtliche Regelung siehe B61 und B62; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP G51 (BT-Drs 11/4124); vergleiche auch G74<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Durchführung der Reform im bestehenden System der gesetzlichen Rentenversicherung, Bewältigung der Auswirkungen aus dem sich ändernden Altersaufbau der Bevölkerung; Anpassung und Weiterentwicklung der Mechanismen zur Stabilisierung der Finanzlage, Weiterentwicklung und Ergänzung wichtiger Strukturelemente: Regelung des Bundeszuschusses, des Beitragssatzes und der Rentenanpassung, Neuordnung der beitragsfreien Zeiten und Mindestbewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten, Ausbau familienbezogener Elemente, u.a. Verlängerung der Kindererziehungszeit von einem auf drei Jahre ab 1992, Verbesserung der Versicherungsbedingungen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und Nachzahlungsmöglichkeit für alle Frauen, für die wegen Heirat Beiträge erstattet worden sind, bis 1995, Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit und schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 60 und 63 Jahren auf die Regelalterszeit von 65 Jahren ab dem Jahre 2001, Vertrauensschutz für die zum 1.1.1992 laufenden und Übergangsregelungen für ab 1992 neu zugehende Renten; Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch Gesetzliche Rentenversicherung, des Ersten, Vierten, Fünften und Zehnten Buchs SGB und Änderung von 65 weiteren Gesetzen und Verordnungen. Der Bundeszuschuß dürfte im Jahr 2000 um rund 7 Mrd DM und im Jahr 2010 um rund 14 Mrd DM höher sein als nach geltendem Recht, sein Anteil an den Rentenausgaben wird sich bis 2010 auf etwa 19,5 v.H. stabilisieren.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit Fraktionsentwurf; wesentliche Änderungen: Regelungen betr. die Beibehaltung bisheriger Rechtszustände aufgrund der zwischenzeitlichen Rechtsprechung, Datenschutzregelung beim Verband deutscher Rentenversicherungsträger, Verpflichtung der Verwaltung zum Schutz des Sozialgeheimnisses, Folgeänderungen zur Verlängerung des Waisenrenten- und Kindergeldbezugs bei Ausbildung, Einschränkung der Anrechnung &quot;beitragsloser Beitragszeiten&quot; im Fremdrentenrecht, Ausschluß einer Besserstellung von Aussiedlern nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen, Härteregelung für jüdische NS-Verfolgte ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Härteregelung für die Nachentrichtung von Beiträgen gem. Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung, Wegfall der vorgesehenen Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, Einfügung weiterer Gesetzesänderungen, Änderungen beim Inkrafttreten einzelner Vorschriften.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Gesetzliche Rentenversicherung/Neuregelung durch Rentenreformgesetz 1992 * Rentenversicherungsbeitrag/Regelung durch Rentenreformgesetz 1992 * Rentenanpassung/Regelung durch Rentenreformgesetz 1992 * Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung/Verlängerung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung durch Rentenreformgesetz 1992 * Pfleger/Verbesserungen durch Rentenreformgesetz 1992 * Arbeitszeit/Flexibilisierung und Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch Rentenreformgesetz 1992 * Behinderter/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage für Behinderte in Werkstätten durch Rentenreformgesetz 1992 * Wehrdienst/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage durch Rentenreformgesetz 1992 * Zivildienstleistender/Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage durch Rentenreformgesetz 1992 * Sozialgesetzbuch/Änd. 1., 4., 5., 6. und 10. Buch SGB durch Rentenreformgesetz 1992 * Reichsversicherungsordnung/Änd. durch Rentenreformgesetz 1992 * Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung/Änd. durch Rentenreformgesetz 1992 * Fremdrentengesetz/Änd. des Fremdrentengesetzes durch Rentenreformgesetz 1992 * Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz/Änd. durch Rentenreformgesetz 1992