Gesetz zur Reform der Arbeitnehmerüberlassung (G-SIG: 14019943)
<b>Bezug:</b> Siehe auch G023 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Urteil des EuGH zur grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung vom 25. Oktober 2001 (C493/99) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung versch. §§ Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Abbau der Arbeitslosigkeit durch Zulassung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige, Aufhebung des Überlassungsverbots im Baugewerbe, Verlängerung der Überlassungszeit für Leiharbeitnehmer, Streichung des Tarifvertragsvorbehalts für erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung, Abschaffung der Beschränkung für befristete Arbeitsverträge zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher, Möglichkeit kurzfristiger Wiedereinstellung von gekündigten Leiharbeitnehmern, Abschaffung von Anzeigepflichten für kleinere Unternehmen, Wegfall der Verpflichtung zur Anpassung von Arbeitsbedingungen nach Jahresfrist sowie Entbürokratisierung der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Leiharbeitnehmer/Gesetz zur Reform der Arbeitnehmerüberlassung * Befristetes Arbeitsverhältnis/Abschaffung der Beschränkung für befristete Arbeitsverträge bei Arbeitnehmerüberlassung * Baugewerbe/ Aufhebung des Überlassungsverbots im Baugewerbe