Gesetz zur Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2
Einführung einer Impfberatungspflicht für 18- bis 60-Jährige sowie einer Immunitätsnachweispflicht durch Impf- oder Genesenennachweis für Personen ab vollendetem 60. Lebensjahr zum 15. Oktober 2022, Beschlussmöglichkeit des Bundestages zur Aussetzung der Immunitätsnachweispflicht oder Ausweitung auf ab 18-Jährige nach Auswertung der Daten des aktuellen Infektionsgeschehens, insbes. nach Berichten der Bundesregierung; Einrichtung eines Impf- und Immunitätsregisters für bestimmte übertragbare Krankheiten; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Infektionsschutzgesetz, Änderung versch. §§ Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Aufhebung Art. 2 und 23 Absatz 4 Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf BT-Drs 20/899 und 20/954 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses, siehe GESTA M005 und M007