Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Weitere Änderungen zur Beseitigung von im FATF-Bericht festgestellten Defiziten beim Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie (Artikel 37); Vervollständigung und Konkretisierung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen für den Nichtfinanzsektor und die freien Berufe, Anpassung des Verdachtsmeldewesens und bei Sanktionen;<br /> Änderung von 5 Gesetzen und einer Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Deutschland-Bericht der Financial Action Task Force On Money Laundering (FATF) vom 18. Februar 2010<br /> Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Dritte EG-Geldwäscherichtlinie) (ABl. EG Nr. L 309, 25.11.2005, S. 15)<br /> Siehe auch D021 und D036/D038<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Anpassung und Ergänzung von Sorgfalts- und weiteren Pflichten bezüglich E-Geld, betroffenen Personen u. a., Anpassung an 3 EU-Verordnungen gegen Geldfälschung u. a., Übergangsfrist, redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung weiterer 4 Gesetze und einer Rechtsverordnung