Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
<span>Ausdehnung der Marktöffnung beim Messstellenbetrieb auf die Messung, auch im Hinblick auf die Einführung zukunftsweisender neuer Zählertechnologien;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Verpflichtender Einbau bzw. Nachrüstmöglichkeit von Zählern mit Verbrauchsanzeige in Ist-Zeit ab 2010, Änderungen zu Strom- und Gasrechnungen, Abrechnungszeiträumen und Tarifen</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Evaluierungsbericht nach § 112 EnWG (BT-Drs 16/6532, S. 6 und 14 ff.); in Meseberg beschlossene Eckpunkte eines integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung<br /> Siehe auch GESTA 15. WP 1-E059<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse: </strong>Artikel 13 der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 114, 27.04.2006, S. 64)</span>