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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-272241

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Stage enactedUpdated 16d ago

Grundlegende Neustrukturierung des Gesetzes, sprachliche und rechtsförmliche Überarbeitung, Rechtsbereinigung und -vereinfachung; Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften; Regelungen betr. Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten, Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen in Personalratssitzungen, Befangenheit von Personalratsmitgliedern, Erstattung von Aufwendungen und Sachschäden bei Reisen, Datenschutz, elektronischer Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalvertretung; Erleichterung von Teilfreistellungen, Ausschluss von Marginalfreistellungen, Verteilungen der Freistellungen durch die Vorschlagsliste; Fristabsprachen im Beteiligungsverfahren, Reaktionspflicht der Dienststelle auf Vorlagen im Stufenverfahren und Initiativanträge des Personalrats, Letztentscheidungsrecht des parlamentarisch verantwortlichen Entscheidungsträgers im Mitbestimmungsverfahren; Mitbestimmungstatbestände im Bereich flexibler Arbeitsformen und -zeiten, Anordnung von Mehrarbeit, Umsetzung mit Dienstortwechsel, Personalgestellung, Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie sowie des betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements; Mitwirkungstatbestand bei Privatisierung von Aufgaben, Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte mit Stellungnahmerecht in ressortübergreifenden Angelegenheiten mit Digitalisierungsbezug, Ausweitung des Katalogs der allgemeinen Aufgaben (Diskriminierungstatbestände u.a.);<br /> Konstitutive Neufassung <strong>Bundespersonalvertretungsgesetz</strong> (BPersVG) als Artikel 1 der Vorlage und Änderung versch. §§ von weiteren 18 Gesetzen, Aufhebung Bundespersonalvertretungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsrechts<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>elektronisches Zugangsrecht von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (Verlinkung auf Informationsangebote im Intranet der Dienststelle), Durchführung von Personalratssitzungen in der Regel als Präsenzsitzung, Konkretisierung der Voraussetzungen für Video- und Telefonkonferenzen, Regelungen betr. Beschlussfassung im elektronischen Verfahren, Online-Sprechstunden, Übertragung von Personalversammlungen, Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle in virtuellen Formaten; Zulässigkeit der Doppelmitgliedschaft in Jugend- und Auszubildendenvertretung und Personalrat, Halbjahresgespräch zwischen Jugend- und Auszubildendenvertretung und Leitung der Dienststelle;<br /> Änderung versch. §§ Bundespersonalvertretungsgesetz sowie versch. §§ von 2 weiteren Gesetzen