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Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Stage enactedUpdated 16d ago

Anpassung der Regelungen zur Datenerhebung durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016: umfangreiche Änderungen zu Anordnungsvoraussetzungen, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und von Berufsgeheimnisträgern, Transparenz, individuellem Rechtsschutz und datenschutzaufsichtlicher Kontrolle, Regelungen zur Nutzung personenbezogener Daten des Zollfahndungsdienstes und deren Übermittlung an andere nationale und internationale Stellen, insbes. bei geänderten Nutzungszwecken (hypothetische Datenneuerhebung); Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zur weiteren Harmonisierung des Datenschutzes im Bereich der Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden für ein vergleichbar hohes Schutzniveau personenbezogener Daten und zur Erleichterung des unionsweiten Informationsaustausches, Stärkung der Position des Bundesdatenschutzbeauftragten, Verpflichtungen für Zollkriminalamt und Zollfahndungsdienst bei der Datenverarbeitung;<br /> konstitutive Neufassung Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (<strong>Zollfahndungsdienstgesetz</strong> &ndash; ZFdG), Änderung weiterer 15 Gesetze und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Zollfahndungsdienstgesetz alte Fassung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 (BVerfGE 141, 220) betr. Ermittlungsbefugnisse des BKA zur Terrorismusbekämpfung<br /> Richtlinie (EU) 2016/680 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI (ABl. L 119, 04.05.2016, S 89)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung des engagierten Ruhestands im Postnachfolgebereich, erhöhte Flexibilität für die Länder bei der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte; rechtliche Klarstellung, redaktionelle Korrekturen;<br /> Verordnungsermächtigung