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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-285726

Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters

Stage enactedUpdated 16d ago

Beginn der Volljährigkeit mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, Ehemündigkeit des Mannes mit diesem Alter und Beibehaltung der Ehemündigkeit der Frau mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres;<br /> Änderung § 2 und zahlreicher weiterer §§ Bürgerliches Gesetzbuch sowie § 1 Ehegesetz, Folgeänderungen in verschiedenen weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 130/72<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Zusammenführung mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU, BT-Drucksache 07/206, Beginn der Ehemündigkeit für Mann und Frau einheitlich mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres;<br /> Erneute Änderung § 1 EheGesetz, §§ 6, 8, 1633 Bürgerliches Gesetzbuch sowie verschiedener weiterer Gesetze<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters, GESTA B009<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses: </strong>Regelung des Unterhaltsumfangs im Hinblick auf Kosten der Berufsausbildung und Kosten der Erziehung;<br /> Neufassung § 1610 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch