Gesetz zur Neuregelung des Tierschutzgesetzes (TierSchGNeuregG)
Umsetzung Artikel 20a GG zur Verbesserung des Tierschutzgesetzes durch bisher nicht enthaltene Regelungen zu den Schwerpunkten Haltung, Betreuung, Transport, Töten von Tieren, Kastrationen und Eingriffe, Tierversuche, Zucht und Handel, Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot, Prüf- und Zulassungsverfahren sowie freiwilliges Kennzeichnungsverfahren; Einführung eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz, Mitwirkung und Verbandsklagerecht von Tierschutzvereinigungen, Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in nationales Recht;<br /> Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2010/63/EU vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276, 20.10.2010, S. 33)