Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise
Vollständige Neuregelung der stl. Ernährungsnotfallvorsorge sowohl im Spannungs- oder Verteidigungsfall als auch bei zivilen Katastrophen: Erlaubnis des zust. Bundesministeriums zur Einführung einer dem Krisenfall angepassten öfftl. Bewirtschaftung von Lebensmitteln durch Erlass von Regelungen über Produktion, Bezug oder Zuteilung, Ergänzung einstweiliger unmittelbarer Eingriffsbefugnisse für kurzfristig eintretende Krisen, Krisenmanagement des Bundes in überregionalen Fällen, Verwaltungsvereinbarung über gemeinsames Versorgungskrisenmanagement zw. Bund und Ländern, Maßnahmen zum Selbstschutz der Bevölkerung;<br /> Konstitutive Neufassung Ernährungssicherstellungsgesetz sowie Ernährungsvorsorgegesetz unter dem Titel Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (<strong>Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz</strong> – ESVG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 4a Arbeitssicherstellungsgesetz sowie Aufhebung Ernährungsbewirtschaftungsverordnung und Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung, Aufhebung Ernährungssicherstellungsgesetz alte Fassung und Ernährungsvorsorgegesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Bericht des Bundesrechnungshofs an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15. September 2011 (Gz. VI 5–2011–0651)