Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge
Reform des Rechts der elterlichen Sorge im Hinblick auf die altersgemäß zunehmende Grundrechtsmündigkeit des Kindes und zur Verbesserung des staatlichen Schutzes des Kindeswohls: Verpflichtung der Eltern zur Rücksichtnahme auf den Willen des einsichtsvollen Kindes, insbesondere bei Maßnahmen zur Ausbildung und bei Heileingriffen; Schaffung einer vormundschaftsgerichtlichen Eingriffsbefugnis bei Gefährdung des Kindeswohls unabhängig von einem Fehlverhalten der Eltern und einer Genehmigungspflicht bei der Unterbringung in Heil- und Pflegeanstalten, Verstärkung der Kontrolle der Sorgepflicht durch das Vormundschaftsgericht, Einführung einer Meldepflicht bei einer zu erwartenden Vermögensgefährdung des Kindes;<br /> Änderungen und Ergänzungen zahlreicher §§ im 4. Buch Bürgerliches Gesetzbuch im Bereich der Elterlichen Sorge und des Vormundschaftsrechts, Änderung und Ergänzung zahlreicher §§ Jugendwohlfahrtsgesetz, Ehegesetz, Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Rechtspflegergesetz, Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte