Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Verbesserung der Perspektiven für Erhalt und Ausbau der KWK sowie Förderung der Umstellung von Kohle auf Gas in Einklang mit anderen Zielen und Maßnahmen der Energiewende: Ende der Förderung von Kohle- zugunsten von Gas-KWK-Anlagen als Beitrag zu den nationalen Energie-Einspar-Zielen, weitgehender Ausschluss der Förderung für selbst verbrauchten KWK-Strom, Ermöglichung von Anpassungen und Befristungen, Flexibilisierung des Anlagenbetriebs, verpflichtende Direktvermarktung u.a.; Prüfung der Kosten-Nutzen-Analyse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;<br /> konstitutive Neufassung Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (<strong>Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz</strong> – KWKG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderung in 5 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen, Aufhebung Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Aktionsprogramm Klimaschutz der Bundesregierung vom 3. Dezember 2014<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen, Korrekturen und Änderungen, insbes. betr. Präzisierung des KWK-Ausbauziels und Zubauperspektive bis 2025, EU-Beihilfeverfahren, Verlängerung des Förderrahmens bis Ende 2022, neue Förderkategorie für Energiedienstleister, Erhöhung der Förderdauer für Kleinanlagen und Brennstoffzellen, Förderaussetzung bei Strom-Überangebot, Vorbescheide, Monitoring und Evaluierungen, Übergangsbestimmungen;<br /> Neuordnung und Änderung der Verordnungsermächtigungen