Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (G-SIG: 12020291)
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zinsbesteuerung vom 27.6.1991 <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung der Zinsbesteuerung ab 1993: Anhebung des Sparerfreibetrags auf 6.000 DM/12.000 DM (Alleinstehende/ Verheiratete), Anhebung des Freibetrages für das sonstige Vermögen einschließlich Kapitalvermögen auf 100.000 DM/200.000 DM bei der Vermögensteuer, Einführung eines Freibetrags von 100.000 DM für Kapitalvermögen bei der Erbschaftsteuer, grundsätzliche Einbehaltung eines 25-prozentigen Zinsabschlags auf Kapitalforderungen von Steuerinländern als auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anrechenbarer Steuerabzug und Weiterleitung durch die auszahlende Stelle (z.B. Kreditinstitut), dabei Berücksichtigung des Sparerfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags für Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Erteilung eines "Freistellungsauftrags" an die abzugspflichtige Stelle, Möglichkeit der Aufteilung des Freistellungsauftrags auf mehrere Konten, Ausnahme vom Zinsabschlag bei Steuerausländern, Girokonten mit einer Verzinsung bis zu 1 v.H., Bausparzinsen von Empfängern einer Arbeitnehmer-Sparzulage bzw. einer Wohnungsbauprämie oder mit einer Verzinsung bis zu 1 v.H., bei Stückzinsen und Erträgen aus Interbankgeschäften, Wahrung des Steuer- und Bankgeheimnisses; Beteiligung der Gemeinden am Zinsabschlag- Aufkommen in Höhe von 12 v.H. ab 1993; Verbesserungen beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen der Arbeitnehmer und Selbständigen ab 1993: Anhebung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs auf 6.000 DM/12.000 DM (Alleinstehende/Verheiratete), Berücksichtigung der steuerfreien Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung mit bis zu 16 v.H. (bisher 12 v.H.), Anhebung des Sonderausgaben- Grundhöchstbetrags auf 2.610 DM/5.220 DM mit entsprechender Anhebung beim hälftigen Höchstbetrag; Verbesserung der Besteuerung von Alterseinkünften ab 1993: Anhebung des Versorgungsfreibetrags und des Altersentlastungsbetrags auf jeweils 6.000 DM; Änderung und Einfügung zahlreicher §§ des Einkommensteuergesetzes und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, Änderung der §§ 110 und 111 Bewertungsgesetz, von § 6 Vermögensteuergesetz, der §§ 13 und 37 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie von § 1 Gemeindefinanzreformgesetz; Neufassungsermächtigung. Insgesamt entstehen in den nächsten Jahren Steuermehreinnahmen von 585 Mio DM (1993), 1,58 Mrd DM (1994), 890 Mio DM (1995) und 1,376 Mrd DM (1996). Hiervon entfallen auf den Bund 321 Mio DM (1993), 947 Mio DM (1994), 661 Mio DM (1995) und 876 Mio DM (1996). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einbeziehung der Stückzinsen in den Zinsabschlag ab 1994, Verzicht auf den Zinsabschlag bei im Depot eines ausländischen Kreditinstituts aufbewahrten Wertpapieren sowie auf die Einziehung durch ausländische Zweigstellen inländischer Kreditinstitute, Ausdehnung des neuen erbschaftsteuerlichen Freibetrags für Kapitalvermögen auf das übrige Vermögen (ohne Grundbesitz und Betriebsvermögen), Regelung für die Zerlegung des Zinsabschlag- Aufkommens auf die Bundesländer u.a.m. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Anhebung des Zinsabschlags auf 30 v.H., für anonyme Tafelgeschäfte auf 35 v.H., Verzicht auf die Anhebung der Freibeträge bei der Vermögen- und Erbschaftsteuer sowie des Altersentlastungsbetrags, Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten des Bundesamts für Finanzen bei den Freistellungsbescheiden zur Vermeidung einer mehrmaligen Inanspruchnahme des Sparerfreibetrags u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zinsbesteuerung/Neuregelung der Zinsbesteuerung * Sparerfreibetrag gem.Einkommensteuergesetz/Anhebung des Sparerfreibetrags bei der Zinsbesteuerung * Kapitalertragsteuer/Neuregelung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen * Vermögensteuer/Anhebung des Freibetrags bei der Vermögensteuer * Erbschaftsteuer/Einführung eines Freibetrags für Kapitalvermögen bei der Erbschaftsteuer * Steuergeheimnis/Wahrung des Steuergeheimnisses bei der Zinsbesteuerung * Bankgeheimnis/Wahrung des Bankgeheimnisses bei der Zinsbesteuerung * Gemeindehaushalt/Beteiligung der Gemeinden am Zinsabschlag-Aufkommen * Vorsorgepauschale gem.Einkommensteuergesetz/ Verbesserungen beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen * Sonderausgaben gem.Einkommensteuergesetz/Anhebung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs und des Sonderausgaben-Grundhöchstbetrags für Vorsorgeaufwendungen * Sozialversicherungsbeitrag/Stärkere Berücksichtigung der steuerfreien Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung * Alterseinkommen/Verbesserung der Besteuerung von Alterseinkünften * Versorgungsbezüge/Anhebung des Versorgungsfreibetrags * Altersentlastungsbetrag gem.Einkommensteuergesetz/Anhebung des Altersentlastungsbetrags * Einkommensteuergesetz/Änderung und Einfügung zahlreicher §§ EStG betr. Zinsabschlaggesetz * Kapitalanlagegesellschaft/Änderung und Einfügung zahlreicher §§ KAGG betr. Zinsabschlaggesetz * Bewertungsgesetz/Änderung der §§ 110 und 111 BewG betr. Zinsabschlaggesetz * Vermögensteuergesetz/Änderung § 6 VStG betr. Zinsabschlaggesetz * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änderung der §§ 13 und 37 ErbStG betr. Zinsabschlaggesetz * Gemeindefinanzreformgesetz/Änderung § 1 GemeindefinanzreformG betr. Zinsabschlaggesetz * Landeshaushalt/ Zerlegung des Zinsabschlag-Aufkommens auf die Bundesländer * Tafelgeschäft/Anhebung des Zinsabschlags für Tafelgeschäfte auf 35 v. H.