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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-121218

Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten (G-SIG: 13020329)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Ersetzt Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (s. B031) Siehe auch B044 und B045 Verschiebung der Diätenerhöhung s. B064 und B065 <br><br><b>Inhalt:</b> Aufhebung des nicht zur Verkündung gelangten Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drsn 13/1825, 13/2340); Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Anhebung der Entschädigung der Abgeordneten in Orientierung an den Bezügen eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der Besoldungsgruppe B 6 bzw. eines Richters an einem obersten Bundesgericht in der Besoldungsgruppe R 6 zunächst in vier zielführenden Schritten bis zum 1.1.1998 (§ 11), Regelung späterer Anpassungen in § 30, weitere Auffächerung der monatlichen Kostenpauschale (§ 12 Abs. 2), Halbierung des Bezugszeitraums für das Übergangsgeld (§ 18), strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung (§ 20), Bestandsschutz für bestehende Ansprüche und Anwartschaften (§ 35a), Änderung weiterer §§, Neufassungsermächtigung; Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes: Anpassung der Entschädigung und der Versorgungsleistungen für Europaabgeordnete an die Regelungen für Bundestagsabgeordnete und ihre Hinterbliebenen (Änderung der §§ 9, 10b und 13). Die Kosten betragen 1995 ca. 2,5 Mio DM und 1996 ca. 8,1 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundestagsabgeordneter/Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung der Abgeordneten * Diäten für Abgeordnete/Angleichung der Abgeordnetenentschädigung an die Bezüge der Bundesrichter (R6) * Altersversorgung/Strukturelle Änderungen bei der Altersentschädigung der Abgeordneten * Europaabgeordnetengesetz/Änderung der §§ 9, 10b und 13 EuAbgG betr. Angleichung an die Neuregelungen für BT- Abgeordnete