Gesetz zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes
<span>Teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG, Übertragung des juristischen Eigentums der Bahn AG an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH auf den Bund, Übertragung der wirtschaftlichen Nutzungsrechte an die Bahn AG zur Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit von Schienenverkehr und Infrastruktur, Überprüfung der Strukturentscheidung nach 15 Jahren, Anspruch der Bahn AG auf Wertausgleich bei wirtschaftlicher Übernahme der Infrastrukturunternehmen durch den Bund; Erhaltung der Schienenwege: Verpflichtungen der Infrastrukturunternehmen, Leistungs- und Finanzierungsvereinbahrungen als Grundlage, Kontrolle durch den Bund über Infrastrukturzustandsberichte, Maßnahmen bei Pflichtverletzungen;</span><br /> <span><span style="font-weight: bold">Gesetz über die teilweise Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft</span> (DBPrivG) als Art. 1, Gesetz über die Struktur der Eisenbahnen des Bundes (<span style="font-weight: bold">Bundeseisenenbahnstrukturgesetz</span> - BESG) als Art. 2 sowie Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (<span style="font-weight: bold">Bundesschienenwegegesetz</span> - BSEAG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung versch. §§ Allgemeines Eisenbahngesetz, Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz, Deutsche Bahn Gründungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung und Eisenbahninfrastruktur-</span> <span>Benutzungsverordnung sowie Streichung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes</span><br /> <br /> <span>Kosten für Zuschüsse zur Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur in Höhe von bis zu 2,5 Mrd. Euro jährlich sowie Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau von Schienenwegen nach Haushaltslage.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> Beschluss auf BT-Drs 16/3493<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 555/07</span> J027<br /> Siehe auch J038