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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-79575

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Stage enactedUpdated 17d ago

<strong>Umsetzung von EU-Recht zur Gewährleistung umfassenden Strahlenschutzes durch erhebliche Ausweitung des Strahlenschutzrechts einschl. -vorsorgerecht, Anpassung an wissenschaftlichen Erkenntnisstand, </strong><strong>übersichtliche Gestaltung und Neustrukturierung zwecks Unterscheidung zw. geplanten, bestehenden und notfallbedingten Expositionssituationen sowie Abbau von Doppelregelungen:</strong><br /> Neustrukturierung der Anzeige- und Genehmigungsverfahren v. a. bei Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in Medizin, Forschung und kerntechnischen Anlagen, Krankheitsfrüherkennung durch bes. Genehmigungsvoraussetzungen, Verbot des Zusatzes radioaktiver Stoffe für weitere Verbraucherprodukte (kosmetische und Mittel zum Tätowieren), Kennnummer für beruflich exponierte Personen im Strahlenschutzregister, Referenzwert betr. effektiver Körperdosis sowie Anzeigepflicht bei Überschreitung, Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, Ausweisung von Radonvorsorgegebieten zum Schutz vor dem radioaktiven Edelgas im Boden, Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten, Neustrukturierung des Notfallmanagements, Aufstellung von Notfallplänen durch Bund und Länder, Errichtung eines zentralen radiologischen Lagezentrums, Erstellung von radiologischen Lagebildern bei Notfällen, Beschaffung von Schutzwirkstoffen durch den Bund alle 10 Jahre (Kaliumjodidtabletten) sowie dezentrale Lagerung und ggf. Verteilung durch die Länder, Umgang mit Abfällen nach einem Notfall, Referenzwerte und Verantwortlichkeiten zum Schutz vor kontaminierten Grundstücken und Gewässern aufgrund radioaktiver Altlasten, Evaluation und Berichtsvorlage betr. Erstellung und Abstimmung der Notfallpläne sowie Wirksamkeit des Notfallmanagements alle 5 bzw. der Festlegungen zu Radon alle 10 Jahre;<br /> Konstitutive Neufassung Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung unter dem Titel Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung, ionisierender Strahlung (<strong>Strahlenschutzgesetz</strong> &ndash; StrlSchG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 16 Gesetzen und 12 Rechtsverordnungen, Aufhebung Strahlenschutzvorsorgegesetz alte Fassung sowie Aufhebung von Verordnungsermächtigungen betr. Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts und Fortentwicklung des Notfallschutzes für radiologische Katastrophen in kerntechnischen Anlagen auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima<br /> Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. L, 17.01.2014, S. 1); Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, 21.07.2001, S. 30)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung der Begriffsbestimmungen berufliche Exposition, überregionaler Notfall und Röntgeneinrichtung, Möglichkeit der Fristverlängerung zur Prüfung von Genehmigungsanträgen um weitere 90 Tage sowie Festsetzung des Entscheidungszeitraums der Behörde auf 12 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen, rechtssystematische Verschiebung der Evaluierungsklausel sowie Berücksichtigung von zahlr. weiteren Änderungs- und Klarstellungsvorschlägen aus der Stellungnahme des Bundesrates sowie der Gegenäußerung der Bundesregierung;<br /> Änderung zahlr. §§ Strahlenschutzgesetz sowie erneute Folgeänderungen in 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung