Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und Fortentwicklung des nationalen Abfallrechts bei Erhalt bestehender hoher Standards: Förderung von Abfallvermeidung und Recycling zur Verbesserung von Ressourcenmanagement und -effizienz, effizientere behördliche Überwachung bei gleichzeitigem Bürokratieabbau;<br /> Konstitutive Neufassung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unter dem Titel Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (<strong>Kreislaufwirtschaftsgesetz</strong> – KrWG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 2, 5 und 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz, versch. §§ und Anhang III Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie versch. §§ Batteriegesetz, Folgeänderungen in 14 Gesetzen und 30 Rechtsverordnungen, Aufhebung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EG Nr. L 312, 22.11.2008, S. 3; ABl. EG Nr. L 127, 26.05.2009, S. 24)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>zahlreiche Änderungen, Klar- und Richtigstellungen, u. a. zu behördlichen Entscheidungen und Zuständigkeiten, Abfallerfassung, -sammlung und -verwertung, Genehmigung von Biogasanlagen; Annahme einer Entschließung: Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Regelungen zur Produktverantwortung mit eigenständigem Gesetz, 5-stufige Abfallhierarchie, Abfallvermeidung und -wiederverwertung, Ausbau des Recyclings, umweltverträgliche Beseitigung, Bürokratievermeidung, Bekämpfung von Lohndumping<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: </strong>Pflicht zur Zulassung privater Konkurrenz für öffentliche Entsorger nur bei "wesentlich leistungsfähigerer" Sammlung und Verwertung, Kriterien und Prüfungsvorgaben zur Leistungsfähigkeit<br /> <br /> <strong>Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren:</strong> Prüfung der getroffenen Regelungen zur gewerblichen Sammlung hinsichtlich der bezweckten EU-rechtlich gebotenen Wettbewerbsstärkung und Verbesserung des Recyclings binnen eines Jahres, ggf. unverzügliche Einleitung rechtlicher Maßnahmen zur Zielerreichung