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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-205254

Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts (G-SIG: 09020019)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 7. und 8.WP eingebracht (BR Drs. 546/79, BT Drs. 8/3551, s.a. GESTA/8.WP/S.773) <br><br><b>Inhalt:</b> Neugestaltung des Betäubungsmittelrechts durch Einbeziehung des internationalen Suchtstoff-Übereinkommens in das BtMG, u.a. Strafverschärfung für schwere Rauschgiftkriminalität bei Beachtung der Belange suchtabhängiger Rauschgifttäter, Ausdehnung der Kontrolle auf weitere Suchtstoffe; Änderung der §§ 100a und 112a StPO, des § 74a GVG, der §§ 30 und 39 BZRG sowie des § 391 AO 1977, Außerkrafttreten der 1. bis 8. Betäubungsmittel- Gleichstellungsverordnung, der Verordnung über die Zulassung zum Verkehr mit Betäubungsmitteln, der Verordnung über Ankündigung und Beschriftung von Betäubungsmitteln enthaltenden Arzneien, der Verordnung über Verarbeitung von Betäubungsmitteln. Dem Bund entstehen einmalige Sachkosten in Höhe von 0,15 Mio DM und jährliche Personalkosten in Höhe von 0,35 Mio DM, die durch erhöhte Einahmen u.a. durch Gebühren des Bundesgesundheitsamtes ausgeglichen werden. Ländern und Gemeinden entstehen Kosten durch Einrichtung weiterer Therapieplätze. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Änderungen betreffen im wesentlichen das Sanktionensystem und tragen u.a. der Absicht Rechnung, daß im Falle betäubungsmittelabhängiger Straftäter die Rehabilitations- und Resozialisierungschance gewahrt bleibt. Strafmilderung oder Absehen von Strafe kann auch gewährt werden, wenn die Beteiligten an Delikten der Rauschmittelkriminalität an der Aufklärung und Verfolgung der Delikte mithelfen. Entsprechend den Beschlüssen der UN-Suchtstoffkommission werden in den Anlagen weitere Betäubungsmittel in die Bekämpfung einbezogen. Die Mehrkosten im Bundesetat stellen sich auf 0,05 Mio DM als einmalige Sachkosten und auf jährliche Kosten von 0,5 Mio DM beim Bundesgesundheitsamt, die durch erhöhte Einnahmen des Amtes ausgeglichen werden sollen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe (30.03.1961)/Einbeziehung des internationalen Suchtstoff-Übereinkommens in das deutsche Betäubungsmittelrecht, Außerkrafttreten von Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Einheits-Übereinkommens über Suchtstoffe von 1972 * Rauschgiftkriminalität/Strafverschärfung bei schwerer Rauschgiftkriminalität bei gleichzeitiger Beachtung der Belange suchtabhängiger Rauschgifttäter * Drogenmißbrauch/Strafverschärfung bei schwerer Rauschgiftkriminalität bei gleichzeitiger Beachtung der Belange suchtabhängiger Rauschgifttäter * Strafprozeßordnung/ Änderung der §§ 100a und 112a StPO betr. Rauschgiftkriminalität * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 74a GVG betr. Rauschgiftkriminalität * Bundeszentralregistergesetz/Änderung der §§ 30 und 39 BZRG betr. Rauschgiftkriminalität * Abgabenordnung/ Änderung des § 391 AO 1977 betr. Rauschgiftkriminalität * Psychotroper Stoff/Außerkrafttreten von Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Stoffe