Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts
Inhaltliche und systematische Umgestaltung des Arzneimittelrechts zur Verwirklichung einer optimalen Arzneimittelsicherheit in bezug auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit: Neukonzeptionierung des Arzneimittelgesetzes unter Ablösung des alten Rechts, Umgestaltung des bisherigen Registrierverfahrens an ein Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Angleichung an internationale Standards, insbesondere die Richtlinien des EG-Ministerrats und der WHO, abschließende Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken, Erweiterung der Kennzeichnungsvorschriften, Institutionalisierung eines Arzneimittelentschädigungsfonds;<br /> Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (<strong>Arzneimittelgesetz</strong>) als Artikel 1 der Vorlage, Neufassung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens; Außerkraftsetzung des Arzneimittelgesetzes vom 5. Juni 1974 und des Gesetzes über die Berufsausübung im Einzelhandel sowie der Verordnung über den Nachweis der Sachkunde im Einzelhandel vom 4. März 1960 soweit Arzneimittel betroffen sind; Außerkrafttreten von Artikel 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe soweit er sich auf Mittel bezieht, die nicht zur Bekämpfung von Tierseuchen bestimmt sind<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 7. WP I015<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen; Annahme einer Entschließung<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen