Gesetz zur Neuordnung der Steinkohlesubventionen (G-SIG: 13020745)
<b>Bezug:</b> Siehe auch E004, E005 und E007 <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung der plafondierten Steinkohlehilfen und deren Rückführung auf 3,8 Mrd DM im Jahr 2005, Finanzierung von Aufwendungen für dauerhafte Stillegungen der Bergbauunternehmen, Aufhebung nicht mehr erforderlicher Vorschriften; Umbenennung des Fünften Verstromungsgesetzes in "Gesetz über Hilfen für den deutschen Steinkohlebergbau bis zum Jahr 2005 (Steinkohlebeihilfengesetz)", Neufassung der §§ 1 und 2, Änderung des § 3, Aufhebung des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 und des 2. Verstromungsgesetzes, Aufhebung des § 12 und Änderung der §§ 13 und 15 des 3. Verstromungsgesetzes. Der Bundeshaushalt wird mit den bis 2005 gesetzlich vorgesehenen Finanzplafonds belastet. Für die Abrechnung entstehen dem Bund Personal- und Sachkosten von jährlich 2 bis 3 Mio DM. Den Bergbauunternehmen, Kraftwerksbetreibern, Kohlelieferanten und Stahlunternehmen entstehen durch die Melde- und Auskunftspflichten Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Subvention/Neuordnung der Steinkohlesubvention * Stillegung von Bergwerken/Finanzierung von Aufwendungen für dauerhafte Stillegungen von Kohlebergwerken * Deregulierung/Aufhebung überflüssiger Vorschriften im Bereich der Steinkohlesubventionen * Verstromungsgesetz/Umbenennung des Fünften Verstromungsgesetzes in Steinkohlebeihilfengesetz, Aufhebung 1. und 2. Verstromungsgesetz, Änderung 3. Verstromungsgesetz