Gesetz zur Neuordnung der Statistik im Handel und Gastgewerbe (G-SIG: 14019538)
<b>Bezug:</b> Siehe auch D056 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> EG-Verordnungen zum Erhebungsprogramm betr. Strukturmerkmale des Handels <br><br><b>Inhalt:</b> Anpassung der Unternehmensstrukturstatistik, der Konjunkturstatistik sowie der Handelsstatistik an europäische Statistikanforderungen, Wegfall entbehrlicher Datenanforderungen, Optionslösung für die Handels- und Gaststättenzählung (HGZ); Handelsstatistikgesetz -HdlStatG- als Art. 1 der Vorlage; Aussetzung von Erhebungen nach dem Gesetz über Kostenstrukturstatistik; Neufassungsermächtigung. Bund und Ländern entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von 2,0 Mio DM (ohne Berücksichtigung der HGZ). <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 11 Handelsstatistikgesetz: Durchführung von Erhebungen von besonderem Interesse auch in kleineren Unternehmen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in der EU/Anpassung der Statistik im Handel und Gastgewerbe an EU-Vorschriften * Kostenstrukturstatistikgesetz/ Aussetzung von Erhebungen gem. KoStrukStatG * Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe/Optionale Handels- und Gaststättenzählung (HGZ)