Gesetz zur Neuordnung der Energiewirtschaft (EnergieG) (G-SIG: 13020515)
<b>Bezug:</b> Energiewirtschaftsgesetz von 1935 Siehe auch E022, E023 und E025 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Siehe auch XE020 <br><br><b>Inhalt:</b> Ablösung des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 durch ein Energiegesetz mit dem Ziel Umwelt- und Klimaschutz: Einführung des Wettbewerbsprinzips durch Entflechtung der Bereiche Energieerzeugung, -übertragung und -versorgung, Übergabe des Übertragungsnetzes an unabhängige Netzbetreiber, Gründung eines Strom-Großhandelsmarkts öffentlichen Rechts (Strompool) als einzigem Vertragspartner der Erzeuger und einzigem Lieferanten der Weiterverteiler und Großkunden, Bildung des Strompreises am Markt, vorrangige Abnahme und kostendeckende Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung, auf der Versorgungsebene Ausschreibung von Konzessionsgebieten, Verpflichtung von Gebietskörperschaften und Unternehmen zu Maßnahmen der integrierten Ressourcenplanung, Energieeinsparung als Gewinnprinzip; Energiegesetz als Art. 1 der Vorlage, Änderungen der §§ 103 und 103a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der §§ 1, 2 und 3 Stromeinspeisungsgesetz sowie des § 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz, Außerkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes. Bund, Ländern und Gemeinden könnten für eine Übergangszeit zusätzliche, nicht genau bezifferbare Kosten entstehen. Diese könnten den Kommunen durch Umlage auf den Strompreis oder aus einem Energiesteueraufkommen erstattet werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Energiewirtschaft/Neuordnung der Energiewirtschaft durch ein Energiegesetz * Energiewirtschaftsgesetz/Ablösung des Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 durch ein Energiegesetz * Umweltschutz/Verbesserung des Umweltschutzes durch ein Energiegesetz