Gesetz zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung
Übertragung der Eisenbahnunfalluntersuchung an eine selbständige Behörde sowie Umsetzung von EU-Vorschriften zur Eisenbahnsicherheit: Ablösung der bisherigen Eisenbahn-Untersuchungsstelle des Bundes durch Einrichtung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung als Bundesoberbehörde, Arbeitsplatzausstattung mit erforderlichen Mitteln, Überleitung von Beständen des Bundeseisenbahnvermögens und des Eisenbahn-Bundesamtes sowie der Beamten und Arbeitnehmer, Einstufung des Behördenleiters in den Stellenplan des Haushalts, Festlegung von Zuständigkeiten, Aufgaben und Übergangsregelungen, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, Datenübermittlung sowie Aufbewahrungs- und Löschungsfristen; redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Allgemeines Eisenbahngesetz sowie Änderung § 3 und Einfügung §§ 6, 7 und 8 Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Organisationsuntersuchung betr. Durchführung der Eisenbahnunfalluntersuchung (2015)<br /> Richtlinie (EU) 2016/798 vom 11.05.2016 über Eisenbahnsicherheit (ABl. L 138, 26.05.2016, S. 102)