Gesetz zur Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte (Einwanderungsgesetz - EinwG)
Steuerung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes über ein Auswahlverfahren nach Punkten: konkrete Ausgestaltung des Verfahrens durch BAMS und BMI bei Zugrundelegung der Kriterien Berufsqualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Integrationsaspekte, Berufserfahrung und Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes; Bestimmung eines jährlichen Einwanderungskontingents (Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag der BReg nach Vorlage eines jährlichen Einwanderungsberichts), Regelung der Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis, Zugrundelegung eines einheitlichen Fachkräftebegriffs (Öffnung für Nichtakademiker), Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Familiennachzug im Rahmen des Punktesystems, Verzicht auf Vorrangprüfung, Evaluierung der Maßnahmen und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag nach 3 Jahren;<br /> Verordnungsermächtigung (kombinierter Änderungs- und Ablehnungsvorbehalt des Bundestages)