Gesetz zur nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (G-SIG: 14019337)
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR Drs 699/97, bei dem der Bundesrat am 6. November 1998 die Einbringung abgelehnt hatte (s. C001), erneute Wiedervorlage s. C138 Siehe auch C082, C148 und C193 <br><br><b>Inhalt:</b> Ermöglichung der Anordnung von Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter, insbesondere für Sexualstraftäter, in der Zeit zwischen Rechtskraft des Urteils und der vollständigen Verbüßung einer Freiheitsstrafe auf Beschluss der Strafvollstreckungskammer, obligatorisches Sachverständigengutachten; Einfügung § 66a Strafgesetzbuch, Einfügung § 456b sowie Änderung § 462a Strafprozessordnung, Änderung § 78b Gerichtsverfassungsgesetz und Aufhebung Art. 1a Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch. Den Ländern entstehen derzeit nicht bezifferbare Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung * Strafgesetzbuch/Einfügung § 66a StGB betr. Sicherungsverwahrung * Strafprozessordnung/Einfügung § 456b, Änderung § 462a StPO betr. Sicherungsverwahrung * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung § 78b GVG betr. Sicherungsverwahrung * Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/ Aufhebung Art. 1a EGStGB betr. Sicherungsverwahrung