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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-113941

Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (G-SIG: 14019701)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch F037 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1259/ 1999 des Rates v. 17.3.1999 zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl Nr. L 160 S. 113) <br><br><b>Inhalt:</b> Festsetzung einer linearen Kürzung in Höhe von 2 v.H. pro Kalenderjahr für alle Direktzahlungen, Einräumung eines Freibetrags für den Gesamtbetrag der Zahlungen in Höhe von 10.000 Euro, Regelung der Verarbeitung und Nutzung der Daten. Durch das Gesetz entstehen keine direkten Kosten. Bei der Wiederverwendung der einbehaltenen Gemeinschaftsmittel ergeben sich auf Grund der vorgeschriebenen nationalen Kofinanzierung zusätzliche Kosten von jährlich insgesamt 31 Mio Euro. Darüber hinaus ist mit einem höheren Aufwand an Verwaltungskosten zu rechnen. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Modulationsgesetz)); Herausnahme der Stützungsregelungen für Kartoffelstärke, Tabak, Saatgut und Hopfen aus den Modulationsmitteln, Modulationsgesetz als Art. 1, Änderung § 10 GAK- Gesetz als Art. 2 der Vorlage: Übernahme von 80 v.H. der nationalen Finanzierung aus Modulationsmitteln durch den Bund bei Ausgleichzulage und Agrarumweltprogrammen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeinsame Agrarpolitik/Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK- Gesetzes * Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der EG-Verordnung betr. Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik * GAK- Gesetz/Änderung § 10 GAK-Gesetz betr. Modulationsgesetz