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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-248388

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Stage enactedUpdated 16d ago

Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung: Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende, Stärkung und Weiterentwicklung der höherqualifizierenden Berufsbildung mit transparenten Fortbildungsstufen und eigenständigen Abschlussbezeichnungen, Neuregelungen im Prüfungsbereich zur Flexibilisierung des Einsatzes von Prüfern und der Bewertung von Prüfungsleistungen, Verbesserung der Durchlässigkeit bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen, erweiterte Möglichkeit der Teilzeitausbildung, Berücksichtigung technologischer und digitaler Entwicklungen bei zukünftigen Änderungen von Ausbildungsordnungen, Verbesserung der Datenlage in der Berufsbildungsstatistik, Umsetzung sonstiger Empfehlungen des Evaluationsberichtes zum BBiG, u.a. betr. Bürokratieabbau durch Verfahrensvereinfachungen;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Berufsbildungsgesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ sowie Änderung Anlage D Handwerksordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung<br /> Evaluation des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2016<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Freistellung ehrenamtlicher Prüfer sowie Auszubildender zur Teilnahme am Berufsschulunterricht und Prüfungen, Anrechnungsregelungen, Öffnung der Abschlussbezeichnung für gleichwertige berufliche Fortbildungen, gemeinsame Prüfungsausschüsse im Fortbildungsbereich, Evaluation der Neuregelungen zu Prüferdelegationen, Berufung in Prüfungsausschüsse, Ausbildungsvergütung u.a.; Annahme einer Entschließung: umfassende wissenschaftliche Untersuchung des sich aus der bisherigen Entwicklung dualer Studiengänge ergebenden Regelungsbedarfs und Vorlage der Empfehlungen und Schlussfolgerungen bis Frühjahr 2022, Evaluierung der eingeführten Fortbildungsstufen und Vorlage der Ergebnisse in fünf Jahren;<br /> Änderung §§ 9, 10 und 58 sowie Aufhebung § 71 Jugendarbeitsschutzgesetz, Änderung §§ 79, 123, 151 und 346 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 251 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1, 162 und 168 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch