Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Maßnahmen zur bürgerfreundlicheren, transparenteren, effizienteren und unbürokratischeren Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung sowie zur Stärkung der Arbeitsvermittlung als Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA): weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltungsabläufe der BA, u.a. Vereinfachung der digitalen Arbeitslosmeldung und Vorrang der Nutzung elektronischer Übermittlungswege für Antragstellungen, Entfall des Schriftformerfordernisses beim Vermittlungsvertrag zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitssuchenden, verpflichtende digitale Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Arbeitgeber, stärkere digitale Vernetzung der BA mit anderen Trägern, z.B. den Krankenkassen, Einsatz von Videotelefonie bei Beratungsgesprächen, Lockerung des Erreichbarkeitsrechts bei Arbeitslosigkeit durch Nutzung digitaler Kommunikation; Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch einen einfacheren Kooperationsplan, Ermöglichung der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive (Job-to-Job-Erprobung), Einführung einer Reallaborklausel zum Testen neuer Prozesse und Instrumente in der Arbeitsverwaltung, Stärkung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Verbesserungen beim Weiterbildungs- und Ausbildungsgeld, Verwaltungsvereinfachungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Verlängerung der Antragsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen, Regelungen zum Einsatz von Cloud-Computing-Diensten in der Sozialverwaltung; Erleichterungen für Unternehmen beim Arbeitsschutz durch Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Folgeänderungen;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung zahlreicher §§ von 9 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau