Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG)
Umsetzung wesentlicher Regelungen der neuen EU-Richtlinien zur Weiterentwicklung und Vereinheitlichung des Vergaberechts für öffentliche Aufträge und Konzessionen nach Binnenmarkterfordernissen bei gleichzeitig neuen Handlungsspielräumen der Mitgliedstaaten, effizienteren, einfacheren und flexibleren Verfahren und Erleichterungen für KMU, Ermöglichung strategischer Zielstellungen, Regelungen zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, Auftragsänderung und -kündigung, elektronische Kommunikation als Regelfall, statistische Berichte an die EU-Kommission;<br /> Neufassung Teil 4 bis 6 und Aufhebung der Anlage Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Folgeänderungen in 13 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94, 28.03.2014, S. 65) ; Richtlinie 2014/25/EU vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94, 28.03.2014, S. 243) ; Richtlinie 2014/23/EU vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94, 28.03.2014, S. 1 ; ABl. L 114, 05.05.2015, S. 24)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen und Detailänderungen zu Ausschlussgründen von Vergabeverfahren, Beschäftigtenübergängen zu Betreibern öffentlicher Dienste u.a.