Gesetz zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts
Fortentwicklung der Rechtsberatung und Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote zur Rechtsdurchsetzung für Verbraucher durch Digitalisierung und Automatisierung: Schaffung einer Rechtsgrundlage für die durch Algorithmen unterstützte und automatisierte Erbringung von Rechtsdienstleistungen (sog. Legal-Tech-Anwendungen): Zulässigkeit, Sachkundeerfordernis, Beteiligung qualifizierten Personals an automatisierten Prozessen, Informationspflichten; digitale Abgabe von Willenserklärungen und Ausweitung der Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten; Zulässigkeit von Erfolgshonoraren;<br /> Änderung §§ 2, 10, 11, 12 und 13a, Einfügung § 11b und Folgeänderung weiterer §§ Rechtsdienstleistungsgesetz, Änderung § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 174, 309 und 410 Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 79 und 702 Zivilprozessordnung sowie § 174 Insolvenzordnung, Folgeänderungen in weiteren 2 Gesetzen