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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-80009

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

Stage enactedUpdated 16d ago

<strong>Anpassung an EU-Recht durch Vereinfachung, anwenderfreundliche Ausgestaltung und Ergänzung neuer Anforderungen im nationalen UVP-Recht sowie zahlr. Änderungen betr. </strong><strong>Durchführung der UVP-Vorprüfung und UVP-Prüfung (Berücksichtigung von Flächenschutz, Klimaschutz, Klimaanpassung, Energieeffizienz, Unfall- und Katastrophenrisiken), Schutzgüter der UVP sowie den vom Vorhabenträger vorzulegenden UVP-Bericht:</strong><br /> Neufassung der Vorschriften betr. UVP-Pflicht, grenzüberschreitender UVP sowie kumulierender hinzutretender Vorhaben, Aufnahme eines eigenständigen Schutzguts &quot;Fläche&quot; (Berücksichtigung der Projektauswirkungen auf den Flächenverbrauch), Begriffsbestimmung &quot;Umweltauswirkungen&quot;, Einführung einer freiwilligen UVP auf Antrag bei Neuvorhaben sowie einer Frist für die Feststellung der UVP-Pflicht, Differenzierung zw. Neuvorhaben und Änderungsvorhaben, Ausweitung der Beteiligung und Information der Öffentlichkeit durch Einrichtung zentraler Internetportale von Bund und Ländern für die Zugänglichkeit in elektronischer Form und Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage betr. einheitlicher Ausgestaltung, Vorgaben betr. Berichtsstruktur für den UVP-Bericht, Beschreibung der geprüften Alternativen und Begründung der getroffenen Wahl; Klarstellungen, Ergänzungen und redaktionelle Modifikationen;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Änderung und Einfügung versch. §§ Bundesberggesetz sowie redaktionelle Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EG (ABl. L 124, 25.04.2014, S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, 21.07.2001, S. 30)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Regelung des Inhalts und Umfangs im Internet zu veröffentlichender Informationen, des Verhältnisses von Fachrecht und UVPG zur Umweltverträglichkeitsprüfung, der Einbeziehung von Ergebnissen vorgelagerter Umweltprüfungen, Verzichtsmöglichkeit auf Erörterungstermine, Grundlagen für Inhalt und Umfang des UVP-Berichts sowie Auslage von Unterlagen; Gestattung von Einsichtnahme in best. Angaben erteilter Bergbauberechtigungen auf Antrag und Offenlegungmöglichkeit im Internet, Ergänzungen betr. Geheimhaltung und Datenschutz, Beseitigung von Redaktionsversehen, Klarstellungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung und erneute Änderung zahlr. §§ sowie Änderung Anlage 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Änderung §§ 57d und 76 Bundesberggesetz sowie erneute Folgeänderungen in 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Bekanntmachungserlaubnis Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz