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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-9732

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)

Stage enactedUpdated 16d ago

<span>Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Anpassung der Beitragsbelastung und der innerlandwirtschaftlichen Beitragsgerechtigkeit sowie Modernisierung der Organisationsstrukturen: im Beitragsrecht und Leistungsrecht Änderungen in den Bereichen Betriebshilfe und Haushaltshilfe, Wartezeit für Leistungen, Vorschüsse auf die jährliche Beitragsumlage, Abfindungen für Bestandsrenten bei Erwerbsminderung unterhalb der Schwerverletzteneigenschaft, Verwaltungskosten für Berufsgenossenschaften; Errichtung eines gemeinsamen Spitzenverbandes für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes, Zentralisierung einzelner Aufgaben;<br /> <strong>Gesetz zur</strong><span> <strong>Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung</strong> als Art. 6, <strong>Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung</strong> als Art. 7 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ SGB VII, SGB IV, Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte, Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte sowie GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und von weiteren 5 Gesetzen und 2 Verordnungen<br /> <br /> <span>Im Bundeshaushalt bereits berücksichtigten Mehrausgaben von jeweils 200 Mio Euro für die Jahre 2008 und 2009 stehen Einsparungen von insgesamt etwa 280 Mio Euro entgegen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Bericht des Bundesrechnungshofes über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Organisationsform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (BT-Drs 16/6147)</span></span></span></span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:</span> <span>Versicherungsschutz von mithelfenden Altenteilern, Organisation, Aufgaben und Verfahrensregelungen der Selbstverwaltung, Rückkehr zum bestehenden Lastenausgleichsverfahren, Reduzierung verschiedener Kosten für Verwaltung und Verfahren, Nichtanrechnung von Ausbildungskosten, Zuständigkeit bei Vertragsabschlüssen mit Leistungserbringern betr. Haushalthilfen</span>