Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
Schaffung und rechtssichere Gestaltung von plattformbasierten Mobilitätsangeboten insb. durch Einführung und Definition neuer Verkehrsformen (Linienbedarfsverkehr als Linienverkehr innerhalb des ÖPNV und gebündelter Bedarfsverkehr als Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV), Anpassung einzelner Regelungen im Taxen- und Mietwagenverkehr (Möglichkeit zur Ausrüstung mit zugelassenen App-basierten Systemen, Wegfall der Ortskundeprüfung, Einführung von Fachkundenachweisen, u.a.), Bereitstellungspflicht von Mobilitätsdaten durch Anbieter von Personenbeförderungsleistungen und Plattformbetreiber zu Aufsichts- und Kontrollzwecken, Evaluierung der Gesetzeswirkungen und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag 5 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung und Einfügung zahlr. §§ Personenbeförderungsgesetz, Änderung § 2 Regionalisierungsgesetz sowie § 2 Straßenverkehrsgesetz, Änderung versch. §§ Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Einfügung Anlage 3a und 3b Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Personenbeförderungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts und zur Anpassung der Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen an sich ändernde Mobilitätsbedürfnisse und technische Entwicklungen<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 19/26175 GESTA J036